Eine neue EU-Initiative soll Anlegern Finanzprodukte besser verständlich machen und deren Vergleichbarkeit erleichtern. Hintergrund: Die Pflichten zur Offenlegung von Informationen und die Anforderungen an die Kundenberatung sind bisher je nach Anlageprodukt (Fonds, Zertifikate, Versicherungsprodukte, Banksparplänen etc.) sehr unterschiedlich gestaltet. Laut EU sind die Informationen oft wenig verbraucherfreundlich und der Beratungsprozess ist von Interessenkonflikten geprägt. Dies führt dazu, dass Anbieter gerne die Produktverpackung mit den einfachsten Anforderungen wählen, Kunden die Gebühren unterschiedlicher Produkte kaum vergleichen können und die Beratungskosten nicht transparent sind.
Die so genannte Packaged Retail Investment Products (PRIPs)-Initiative soll hier für Abhilfe sorgen. Dazu wurde am Freitag ein Konsultationspapier veröffentlicht, das eine Vereinheitlichung der Aufsichtsregelungen für verschiedene Arten von Finanzprodukten vorsieht. Dazu gehört auch ein fest definierter Standard darüber, welche Informationen dem Kunden offengelegt werden müssen. Ziel sind klare und verständliche Informationen für den Anleger. Details etwa über die Offenlegung der Gebühren oder die Darstellung der Performance fehlen jedoch im Konsultationsdokument. Laut EU sind hier weitere Überlegungen notwendig.
Die Konsultationsphase, in der die EU um Stellungnahme zu ihren Vorschlägen bittet, dauert bis Januar 2011.