Die Riester-Förderung bietet neben den Zulagen weitere Vorteile: Die Anbieter garantieren den Erhalt der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zum Rentenbeginn, (wobei eine solche Absicherung mit Kosten in Form von Renditenachteilen verbunden sein kann). Vermögen in Riester-Produkten wird bei Arbeitslosigkeit nicht angerechnet. Das Vorsorgekapi
tal kann inklusive der staatlichen Zulagen an den Ehepartner vererbt werden, sofern der Erbfall vor dem 85. Lebensjahr eintritt.
Anleger sollten jedoch aufgrund der Aktienbeimischung die Verlustrisiken bei einem vorzeitigen Ausstieg beachten.
Zertifizierte Fondssparpläne bieten laut BVI, der Interessenvertretung der Fondsindustrie, derzeit sieben verschiedene Anbieter an. Die Auswahl ist demnach nicht allzu groß, aber es gibt einige Unterschiede in den Ansätzen. Daher sollte man sich bei der Recherche einige grundlegende Fragen stellen: Wie werden die angelegten Gelder auf Aktien und Renten (sowie teilweise) Immobilien verteilt und wie passt dies zur eigenen Risikoneigung? Ändert sich die Aufteilung im Zeitverlauf? Welche Fonds stehen dahinter?
Aktien-Renten-Mix nach Lebenszyklus
Die meisten Riester-Fondssparpläne beruhen auf einer Mischung aus Aktien und Renten. Diese richtet sich meist nach dem Alter des Anlegers und damit nach dem verbleibenden Zeitraum bis zum Rentenbeginn. Bei jüngeren Anlegern ist der Aktienanteil höher und schmilzt im Zeitverlauf ab, um mehr Platz für vergleichsweise sichere Anlagen zu schaffen.
Beispiel dafür ist die DWS TopRente. Anleger zwischen 15 und 39 Jahren investieren in die TopRente Dynamik mit bis zu 100% Aktienanteil. Innerhalb der zulässigen Bandbreiten wird die Aktien-Renten-Aufteilung gemäß der Markteinschätzung angepasst. Die Aktienquote beträgt derzeit 85%. Investierte Kunden bleiben im Produkt, auch wenn sie die Altersgrenze von 39 Jahren im Laufe der Zeit überschreiten. 10 Jahre vor dem frühstmöglichen Rentenbeginn (d.h. 60 Jahre) wird die Anleihenquote für Kunden des TopRente Dynamik schrittweise unter Berücksichtigung der Marktlage erhöht. Dabei werden die Umschichtungen nach einzelnen Geburtsjahrgängen getrennt durchgeführt.
An Anleger zwischen 40 und 53 Jahren richtet sich die DWS TopRente Balance mit bis zu 60% Aktieninvestments. Aktuell sind Aktien und Renten gleich gewichtet. Bei der TopRente Balance startet die Umschichtung in Renten 5 Jahre vor dem frühstmöglichen Rententermin.
Den beiden Produkten liegen 16 bekannte DWS-Fonds für Aktien und Renten zugrunde, u.a. der DWS Vermögensbildungsfonds I, ein globales Aktienportfolio, das gegenwärtig mit 40% in der TopRente Dynamik und mit 25% in der TopRente Balance vertreten ist.
Bei der dit-Fondsvorsorge orientiert sich der Aktienanteil am Geburtsjahr des Anlegers. Dabei kommen 5 auf unterschiedliche Gruppen von Geburtsjahrgängen ausgerichtete Mischfonds zum Einsatz. Anleger verbleiben bis Rentenbeginn sowie darüber hinaus auch in der Auszahlphase im selben Fonds, in dem die Aktienquote gegen Ende der Laufzeit schrittweise reduziert wird. Für Anleger im Alter bis 28 Jahre beispielsweise, die in den dit-Fondsvorsorge 1977-1996 investieren, beträgt das Aktienengagement derzeit 100%. Es soll ab 2033 unter 93% liegen und bis 2037 auf 65% des Fondsvermögens sinken. Durch die Alterspanne von 20 Jahren betrifft die Reduzierung der Aktienquote die jüngsten Anleger allerdings genauso wie die älteren. Dies ist ein Nachteil der Gruppenbildung, der in den für ältere Anleger vorgesehen Mischfonds weniger ins Gewicht fällt, da hier die Altersdifferenz geringer ist (5 bzw. 10 Jahre).
Um die für Riester-Produkte geforderte Kapitalgarantie gewährleisten zu können, erfolgt das Management der Fonds nach einer dynamischen Wertsicherungsstrategie, wie sie auch bei vielen Garantiefonds zum Einsatz kommt. Dabei hängt der Investitionsgrad in risikoreichen Anlagen (Aktien) vom verfügbaren Risikobudget und der Marktentwicklung ab. Je länger die verbleibende Laufzeit, desto höher das Risikobudget. Steigende Aktienmärkte lösen eine Erhöhung der Aktienquote aus, während sie in fallenden Märkten tendenziell sinkt, da sukzessive Risikobudget aufgebraucht wird.
Die UniProfiRente funktioniert im Gegensatz zu den zuvor vorgestellten Riester-Fonds nicht nach dem Lebenszyklusmodell. Die Beiträge werden, solange es das Marktumfeld zulässt, zu 100% in einen weltweit anlegenden Aktienfonds, den UniGlobal, investiert - unabhängig vom Alter des Kunden. Auch hier sind Sicherungslinien zur Erreichung des Kapitalerhalts eingezogen. Sobald bestimmte Sicherungsgrenzen durch Verluste an den Aktienmärkten verletzt werden, setzt eine Umschichtung neuer Beiträge oder auch bereits geleisteter Einzahlungen in den Rentenfonds UniEuroRenta ein. Vier Jahre vor Beginn der Auszahlphase haben Anleger die Option, vorhandene Aktienanlagen schrittweise in Anleihen zu tauschen. Alternativ können sie in Aktien investiert bleiben.
Wer nun Appetit bekommen hat, kann noch in diesem Jahr einen Vertrag für einen Riester-Fonds abschließen und bei entsprechender Eigenleistung die gesamte staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Dennoch sollte man nichts überstürzen und sich das passende Modell heraussuchen. Anleger mit hoher Risikotoleranz dürften mit dem Aktienansatz der Union Investment gut aufgehoben sein. Wer mehr Wert auf Sicherheit legt, sollte Lebenszyklusmodelle mit Anleihenbeimischung genauer unter die Lupe nehmen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Die Förderung richtet sich vor allem an diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Förderberechtigt sind auch Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte. Keine Förderung erhalten Selbständige oder freiwillig Versicherte, es sei denn, der Ehepartner erhält die Zulagen.
Welche Altersvorsorgeprodukte werden gefördert?
Dazu zählen Produkte, die bestimmte Förderkriterien erfüllen und eine Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhalten haben. Kriterien: Die Produkte müssen ab dem 60. Lebensjahr oder bei Beginn der Rente lebenslange monatliche Auszahlungen bieten. Der Erhalt der eingezahlten Beträge und staatlichen Zulagen muss zu Rentenbeginn von den Anbietern garantiert werden.
Die Förderung kann sich auf Investmentfonds, verzinste Bankguthaben, Rentenversicherungen und Betriebsrenten beziehen.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Alle Förderberechtigten können die jährliche Grundzulage beantragen. Diese beträgt seit 2004 76 Euro, steigt in 2006 und 2007 auf 114 Euro und liegt ab 2008 bei 154 Euro. Für Kinder gibt es eine Kinderzulage, die in den zuvor genannten Zeiträumen ebenfalls stufenweise von 92 Euro auf 138 Euro und 185 Euro steigt.
Die volle Förderung erhält nur, wer bestimmte Eigenleistungen erbringt. Diese liegen seit 2004 bei 2% des Vorjahreseinkommens (max. 1050 Euro), von 2006-2007 bei 3% (max. 1575 Euro) und ab 2008 bei 4% (max. 2100 Euro), jeweils abzüglich der staatlichen Zulagen.
Einzahlungen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Wie beantragt man die Zulage?
Beim Anbieter des Riester-Produkts wird ein Antrag eingereicht, den dieser an die Zentrale Zulagenstelle weiterleitet. Diese errechnet die Zulage und leistet die Zahlung in den Vorsorgevertrag.
Wie erfolgt die Besteuerung?
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden während der Ansparphase nicht besteuert. Es gilt der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung: Erst in der Auszahlungsphase müssen Einkünfte aus der privaten Altervorsorge versteuert werden – abhängig vom persönlichen Steuersatz bei Rentenbeginn, der oft niedriger sein dürfte als in der Erwerbsphase.
Wann beginnt die Auszahlung?
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Im Auszahlplan können gleichbleibende oder ansteigende monatliche Raten vereinbart werden. Auch die Auszahlung einer größeren Summe ist möglich. Diese darf aber 30% des angesparten Vermögens nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.