Dem Komitee war die Frage vorgelegt worden, ob mit der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS im März ein Konkursereignis eingetreten sei. Dies wurde nun durch das CDDC verneint. Wäre es zu einem positiven Entscheid gekommen, hätte dies Auszahlungen auf alle Swaps ausgelöst, die an Schulden der Credit Suisse gebunden sind.
Bereits wenige Tage zuvor hatte das CDCC entschieden, dass die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnete Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse keine Auszahlung der Ausfallversicherung (CDS) auslösen werde. Es handle sich nicht um ein sogenanntes "Kreditereignis mit staatlicher Beteiligung", hiess es in der vergangenen Woche.
Im Rahmen der am 19. März verfügten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS waren AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken durch die Schweizer Aufsichtsbehörden für wertlos erklärt worden. Seither türmen sich auch beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Klagen von mehr als 1000 Obligationären. Das Urteil des CDDC hat zwar keine juristischen Konsequenzen, könnte den Klägern aber für ihre Begehren Argumente liefern.