Mit der EU-Taxonomie beginnt eine neue Ära des nachhaltigen Investierens. Die Taxonomie ist eine zentrale Komponente des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen. Dieser zielt darauf, Kapitalströme auf nachhaltige Anlagen zu lenken und finanzielle Risiken zu managen.
Vereinfacht gesagt ist die Taxonomie-Verordnung ein Werkzeug zur Klassifizierung. Damit lässt sich feststellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. So erhalten Investoren, Unternehmen und Richtliniengeber eine Entscheidungshilfe: Sie können Tätigkeiten identifizieren, die nach allgemeiner Ansicht wesentlich zu den Umweltzielen beitragen – und zur Finanzierung des Übergangs hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.
Denn was ist eigentlich „grün“ oder „nachhaltig“? Die EU-Taxonomie schafft für solche Begriffe eine gemeinsame „Nachhaltigkeits-Sprache“. Damit definiert sie zugleich strenge Standards gegen Greenwashing. Dazu beschreibt sie in den „Technical Screening Criteria“ Leistungsschwellen. Diese helfen dabei, umweltfreundliche Aktivitäten zu identifizieren.
Die EU-Taxonomie ist ohne Zweifel ein ehrgeiziges Projekt. Sie wird entscheidend dazu beitragen, Beratern und Anlegern neue, gezieltere und konsistentere Einblicke zu verschaffen: In die Nachweise und Anliegen der Emittenten, in die sie investieren wollen.
Was sind die Ziele der EU-Taxonomie?
In der Taxonomie-Verordnung werden sechs Umweltziele festgelegt: Abschwächung des Klimawandels; Anpassung an den Klimawandel; nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling; Vermeidung von Verschmutzung; Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.
Welche wirtschaftlichen Aktivitäten kommen angesichts dieser Ziele für ein Screening in Frage? Diese sind in den technischen Screening-Kriterien definiert und werden nach drei Hauptprinzipien bewertet. Als „nachhaltig“ gilt eine Aktivität demnach, wenn sie:
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Erheblich zu mindestens einem der sechs oben genannten Umweltziele beiträgt.
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Keines der anderen Umweltziele signifikant beeinträchtigt (DNSH-Kriterien).
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Mindestschutzmaßnahmen einhält, die negative Auswirkungen auf gesellschaftliche Interessengruppen verhindern sollen.
Die Taxonomie-Verordnung gilt zum einen für Finanzunternehmen, die Finanzprodukte in der EU anbieten. Dazu gehören auch Anbieter betrieblicher Altersversorgung. Zum anderen betrifft sie große Unternehmen außerhalb der Finanzbranche, die in den Geltungsbereich der CSR-Richtlinie (NFDR) fallen. Auch diese werden sich an das neue Klassifizierungssystem halten müssen.
Wann wird die Verordnung in Kraft treten?
Es gab ein langes Hin und Her darüber, wann die Änderungen verbindlich werden. In den letzten Versionen der wichtigsten Rechtsvorschriften wurden die folgenden Daten festgelegt.
Ab Anfang 2022 muss über Aktivitäten berichtet werden, die im Sinne der Taxonomie förderfähig sind. Dies gilt für Finanzinstitute sowie für Unternehmen außerhalb der Finanzbranche, wenn sie in den Geltungsbereich der CSR-Richtlinie fallen. Sie müssen zunächst zu den ersten beiden Anforderungen der EU-Taxonomie berichten: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Ab 2023 müssen die betroffenen Unternehmen außerhalb der Finanzbranche dann beginnen, über ihre eigene Taxonomie-Anpassung zu berichten. Finanzinstitute müssen ihre Taxonomie-Anpassung erst ab 2024 melden. Denn dann können sie die Daten einbeziehen, die von den Unternehmen für 2023 gemeldet worden sind: Also von den Firmen, an denen sie sich beteiligt haben und die in ihren Portfolios enthalten sind.
Voraussichtlich ab Januar 2023 werden dann die Kriterien für die vier weiteren Ziele der Taxonomie gelten: Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen.
(Die technischen Screening-Kriterien für jedes Umweltziel werden in delegierten Rechtsakten festgelegt. Daher können sich die oben genannten Termine noch ändern.)
Wie sieht eine gute Vorbereitung aus?
In einer solchen Übergangsphase für die gesamte Branche ist es wichtig, die Veränderungen zu verstehen und einen Schritt voraus zu sein.
Morningstar beobachtet weiterhin die Entwicklungen bei der EU-Taxonomie, während ihre Elemente in Kraft treten. Gemeinsam mit Sustainalytics können wir Finanzdienstleister während dieser Übergangszeit mit einem branchenführenden Lösungspaket unterstützen. Dazu gehören die EU Taxonomy Data Solution und der Managed Portfolio Service.
Wie wird sich die Taxonomie-Verordnung auf Sie und Ihr Unternehmen auswirken?
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