Wir haben in der Studie Global Investor Experience (GIE) die Kosten von Fonds in 26 Ländern untersucht. Die besten Noten haben dabei Australien, die Niederlande und die USA erhalten. In diesen drei Ländern finden Investoren die günstigsten Kosten vor. Wo steht die Schweiz in dem Kosten-Ranking? Die Antwort ist erfreulich für Anleger. Die Bewertung der Schweiz hat sich in der diesjährigen Studie auf „Überdurchschnittlich“ nach der Note „Durchschnittlich“ im Jahr 2017.
Grafik: Die Kosten Schweizer Fonds
Hervorzuheben sind die sehr niedrigen Kosten von Obligationenfonds. In der Schweiz aufgelegte Bondfonds sind mit Gebühren von 0,26 Prozent im kapitalgewichteten Median weltweit am günstigsten. Der Median für Schweizer Aktienfonds gehört mit 0,83 Prozent ebenfalls zu den niedrigsten in dieser Studie. Indes sind die Kosten von 1,20 Prozent bei Allocation Funds eher Mittelmass.
Die Gebühren von ausländischen Anlagefonds sind deutlich teurer. Hier werden 1,55 Prozent bei Mischfonds fällig. Ausländische Aktienfonds, die eine Vertriebsbewilligung für die Schweiz haben, kosten kapitalgewichtet sogar 1,7 Prozent, und für Obligationenfonds ausländischer Provenienz werden 1,11 Prozent fällig.
Grafik: Die Kosten ausländischer Fonds mit Vertriebsbewilligung für die Schweiz
Weniger anlegerfreundliche Gebührenregelungen, wie z.B. die Erhebung von Ausgabeaufschlägen (die verhandelbar sind) erschweren eine höhere Gesamtpunktzahl für die Schweiz. Gemäss der Selbstregulierung des Schweizerischen Fondsverbandes müssen die Fondspromotoren allerdings alle Gebühren offenlegen, die bei Investitionen in Anlagefonds anfallen können. Es steht dem Vermögensverwalter jedoch frei, wichtige Parameter zu definieren, wie z.B. die High Water Mark bei Performance Fees.
Fonds in der Schweiz dürfen Erfolgsgebühren mit einer asymmetrischen Performance-Komponente erheben. In der Regel sind die Bedingungen für die Performance-Gebühren sind allerdings klar definiert, so dass ein Anleger das Für oder Wider eines derartigen Fonds abwägen kann. Wichtig zu erwähnen ist, dass Performance-Gebühren in der Schweiz nicht üblich sind.
Inzwischen ist es üblich, dass Schweizer Privatanleger für Beratung bezahlen; die gängigsten Beratungswege sind unabhängige Schweizer Finanzberater und Banken, die Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbringen. Beide Kanäle sind jedoch nicht transparent über die erhobenen Beratungsgebühren. Wenn sich ein Kunde für einen so genanntes Wrap Account Mandat (diskretionär oder beratend) entscheidet, erhält er „Clean Share Classes“, also Fondstranche ohne Retrozessionen, die sonst für Kleinanleger nicht zugänglich sind.
Auch wenn Fee-based Advice Modelle immer gängiger sind, werden Retrozessionen immer noch häufig erhoben, insbesondere von unabhängigen Beratern. Das Bundesgericht hat in den Jahren 2006 und 2012, entschieden, dass Kommissionen, die im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats erhoben werden, an den Anleger zurückgezahlt werden müssen. Zwar waren die Urteile auf Vermögensverwaltungsmandate bezogen und nicht auf Fonds, bei denen Retrozessionen nicht verboten sind, aber diese Entscheidung wurde von vielen Banken auch auf der Ebene der Fondsberatung umgesetzt.
Indexfonds sind für Schweizer Anleger weit verbreitet. Börsengehandelte Fonds sind aus rechtlicher Sicht gewöhnliche Anlagefonds, die nach Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) kotiert werden können. Die überwiegende Mehrheit der europäischen börsenkotierten ETFs ist an der Schweizer Börse gelistet und steht privaten und institutionellen Anlegern zur Verfügung.
Kleinanleger in der Schweiz können auch über ihre Pensionskassenanlagen in ETF investieren, aber der Grossteil des in ETFs investierten Geldes ist institutionell. Die in der Schweiz ansässigen ETFs bieten ein Engagement an den inländischen Aktien- und Anleihemärkten und sind nicht UCITS-konform.