Durch den Erwerb eines Fondsanteils wird der Käufer zum Gläubiger der Fondsleitung. Damit ist er entsprechend am Vermögen und am Ertrag des Anlagefonds beteiligt. Beim Handel wird zwischen Ausgabepreis (beim Kauf) und Rücknahmepreis (beim Verkauf) unterschieden. Fondsanteile können jederzeit zurückgegeben (verkauft) werden.